Übersicht zu Gesetzen zur Reduzierung von Abfall

Sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene werden fortlaufend neue Gesetze eingebracht zur Abfallreduzierung einbracht. Hier finden Sie eine kurze Übersicht.

KreislaufwirtschaftsG

Vermeiden – Wiederverwenden – Recyclen – Verbrennen – Deponieren

Deutsches Verpackungsgesetz

Seit dem 01.01.2019 gilt in Deutschland das „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen“ oder kurz Verpackungsgesetz (VerpackG). Es wurde insbesondere 2021 angepasst. So wurde für Einwegkunststoffgetränkeflaschen erstmals eine Mindestrezyklateinsatzquote festgelegt (§ 30a), die Pfandpflicht auf viele Getränke ausgeweitet (§ 31 Abs. 4), und die Pflicht zum Angebot einer Mehrwegalternative für Lebensmittelverpackungen und Getränkebecher in vielen gastronomischen Betrieben festgelegt (§§ 33, 34).

Entwurf der EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle:

Die neue Verordnung soll viele unterschiedliche Regelungen innerhalb der EU harmonisieren, geht aber dem Umweltbundesamt (UBA) noch nicht weit genug. Unser deutsches Verpackungsgesetz (Verpackungsgesetz -VerpackG) ist da teilweise schon weiter.

Lebensmittelabfälle werden EU-weit systematisch erfasst

Die „EU-Abfallrahmenrichtlinie“ wurde 2019 konkretisiert u.a. um die Messung der Lebensmittelabfälle in der EU zu regeln. Der erste Bericht für das Jahr 2020 wurde am 30.06.2022 an die EU übermittelt. In dem Jahr wurden in Deutschland rd. 11 Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle weggeworfen! Die Lebensmittelverschwendung pro Kopf auf Einzelhandels- und Verbraucherebene soll in der EU bis 2030 halbiert werden (s.a.

EU-Kommission will Recht auf Reparatur

Entsorgte Produkte sind häufig noch gebrauchsfähige Waren, die repariert werden können, aber oft vorzeitig weggeworfen werden. Dies verursacht jährlich 35 Millionen Tonnen Abfall. Dagegen will die EU-Kommission vorgehen. Mit einem Vorschlag zum „Recht auf Reparatur“ soll es für Verbraucherinnen und Verbrauchern künftig einfacher und kostengünstiger werden, Waren zu reparieren, statt sie ersetzen zu lassen.

Zerowaste Logo
Design: Barbara Knievel
Agenda 21-Koordinationsstelle in der
Umweltstation der Stadt Würzburg
Nigglweg 5
97082 Würzburg

Telefon: 09 31 37 44 00
Fax: 09 31 37 44 77
Mail: agenda21@stadt.wuerzburg.de