Sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene werden fortlaufend neue Gesetze eingebracht zur Abfallreduzierung einbracht. Hier finden Sie eine kurze Übersicht.
Seit dem 01.01.2019 gilt in Deutschland das „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen“ oder kurz „Verpackungsgesetz“ (VerpackG). Es wurde insbesondere 2021 angepasst. So wurde für Einwegkunststoffgetränkeflaschen erstmals eine Mindestrezyklateinsatzquote festgelegt (§ 30a), die Pfandpflicht auf viele Getränke ausgeweitet (§ 31 Abs. 4), und die Pflicht zum Angebot einer Mehrwegalternative für Lebensmittelverpackungen und Getränkebecher in vielen gastronomischen Betrieben festgelegt (§§ 33, 34).
Die neue Verordnung soll viele unterschiedliche Regelungen innerhalb der EU harmonisieren, geht aber dem Umweltbundesamt (UBA) noch nicht weit genug. Unser deutsches Verpackungsgesetz (Verpackungsgesetz -VerpackG) ist da teilweise schon weiter.
Die „EU-Abfallrahmenrichtlinie“ wurde 2019 konkretisiert u.a. um die Messung der Lebensmittelabfälle in der EU zu regeln. Der erste Bericht für das Jahr 2020 wurde am 30.06.2022 an die EU übermittelt. In dem Jahr wurden in Deutschland rd. 11 Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle weggeworfen! Die Lebensmittelverschwendung pro Kopf auf Einzelhandels- und Verbraucherebene soll in der EU bis 2030 halbiert werden (s.a.
Entsorgte Produkte sind häufig noch gebrauchsfähige Waren, die repariert werden können, aber oft vorzeitig weggeworfen werden. Dies verursacht jährlich 35 Millionen Tonnen Abfall. Dagegen will die EU-Kommission vorgehen. Mit einem Vorschlag zum „Recht auf Reparatur“ soll es für Verbraucherinnen und Verbrauchern künftig einfacher und kostengünstiger werden, Waren zu reparieren, statt sie ersetzen zu lassen.